Über uns

ArbeitsMedizin Consulting wurde 2001 von der Fachärztin für Allgemein-und Arbeitsmedizin Dr. med. Elisabeth Kärcher gegründet. Geboren 1964, aufgewachsen in Celle und Osnabrück / Niedersachsen, studierte sie Medizin an der Medizinischen Hochschule Hannover und am University College of Medicine in Cardiff / Wales.

Danach arbeitete Frau Dr. Kärcher in Krankenhäusern in der Chirurgie, Diabetologie und Inneren Medizin in Niedersachsen und in einer allgemeinmedizinischen Praxis auf der Insel Langeoog. Nach drei Monaten Fachfortbildung in Arbeitsmedizin an der Akademie in Berlin ging sie nach Kiel und ist dort seit 1995 hauptberuflich in der Arbeitsmedizin tätig.

 

Unser Leitbild

Als Arbeitsmediziner verstehen wir uns als Ärzte im Betrieb. Wir beraten die Menschen, die den Betrieb gestalten ebenso wie diejenigen, die spezielle Arbeiten ausführen. Wir beugen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor oder helfen, sie im Arbeitsalltag zu bewältigen. Wir behandeln bis auf Notfälle nicht und sind keine Konkurrenz für Hausärzte.

Wir haben ein offenes Ohr für Sorgen und unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht. Wir haben ein offenes Auge für die Betriebsgestaltung und unterstehen Gesetz und Gewissen.

Wir sind nicht parteiisch im Betrieb, aber für den Betrieb als Ganzes. Sein Wohlergehen liegt uns am Herzen und dafür sind wir auch manchmal unbequem, aber immer aufrichtig. Wir sind auch in Turbulenzen verlässlich und unterstützen ideenreich den Weg in die Zukunft.

 

Anerkennungen und Ermächtigungen

Dr. Elisabeth Kärcher ist Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg (Berufsordnung: www.aeksh.de ).

Die Berufsbezeichnung als Ärztin und der Doktorgrad wurden an der Medizinischen Hochschule in Hannover, die Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin an der Ärztekammer Niedersachen, die Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin an der Ärztekammer Schleswig-Holstein erworben.

Die Ermächtigungen für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge sind ursprünglich durch den Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Postfach 3740, 30037 Hannover und das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel erteilt worden. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung erfolgt jetzt aufgrund der Facharztanerkennung.

Die Ermächtigung für die Vorsorge über Arbeit in Druckluft nach der Druckluftverordnung (G31) wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein erteilt. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. erteilte das Diplom für Tauchtauglichkeitsuntersuchungen www.gtuem.org